Die Beantragung des Spendengütesiegels ist nun schon nach einem Jahr möglich.
Der Kooperationsvertrag – das Herzstück des Spendengütesiegels – wird jährlich überarbeitet. Die neue Version, die mit 1. März 2024 in Kraft getreten ist, ermöglicht es Organisationen, das Österreichische Spendengütesiegel bereits nach einjährigem Bestehen zu beantragen. Bisher war dies erst nach dem Abschluss dreier Rechnungsjahre möglich.