Spendengütesiegel und Spendenabsetzbarkeit.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Herausforderungen im Zusammenhang mit COVID-19 hat die AG OSGS beschlossen, die Frist für die Verlängerung des Spendengütesiegels auch heuer um drei Monate nach hinten zu schieben. Sie haben also die Möglichkeit den Antrag auf Verlängerung bis spätestens 31.12.2022 bei der KSW einzureichen. Die Fristverlängerung bezieht sich ebenfalls auf die Spendenabsetzbarkeit. Alle Details dazu finden Sie in diesem Dokument.